BIONTECH UND PEI SCHWEIGEN, MAUERN UND BLOCKIEREN

Jeder Chemiker, jeder Physiker, der etwas von der Streutheorie des Lichts versteht, sieht sofort, dass die Angaben auf dem Beipackzettel von BioNTech zum Impfstoff nicht stimmen können: Die Nanopartikel sind 40 bis 180 nm groß, also Rayleigh-Streuer, also farbig. Laut Beipackzettel sind aber „unerwünscht farbige“ Substanzen zu verwerfen. Der Impfstoff soll „weiß bis grauweiß“ bzw. „grauweiß“ sein, und das ist ausgerechnet der Fall, wenn die Nanopartikel agglomerieren und folglich unbrauchbar werden.

(1) Brief an BioNTech

Daher, aus Sorge über die Qualität, Toxizität und Qualitätsmanagement des Impfstoffs haben fünf Chemie-Professoren deutschsprachiger Universitäten, an die Firma BioNTech einen freundlichen Brief mit Fragen gerichtet (20 Jan. 2022), der in der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde (26 Jan. 2022). Auf den ersten Brief gab es in der Berliner Zeitung eine recht oberflächliche Erwiderung (28 Jan. 2022). Unser zweiter Brief (Berliner Zeitung, 1 Feb. 2022) blieb bedauerlicherweise ohne Antwort einer Firma, der es an Ressourcen nicht mangelt. Es geht schließlich um Patientensicherheit, und wir hätten der Firma helfen können, deren Prozesse zu verbessern.

(2) Briefe an das PEI

Nachdem wir Chemie-Professoren mit der Firma BioNTech trotz eines dringenden und für Chemiker offensichtlichen Anliegens nicht ins Gespräch kommen konnten, wandten wir uns an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der in Deutschland für die Sicherheit von Arznei-Stoffen zuständigen Behörde. Ein erster freundlicher Brief, ein Gesprächsangebot, veröffentlicht in der Berliner Zeitung (16 Feb. 2022), blieb unbeantwortet. Wie wir im Rahmen der Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren erfuhren, war die Kommunikation mit uns „von der Leitung nicht erwünscht“, was uns völlig unverständlich ist.
Ein zweiter Brief (3 März 2022), ebenfalls abgedruckt in der Berliner Zeitung (10 März 2022), ergänzt durch eine Klarstellung (23 März 2022), erhielt leider nur eine sehr oberflächliche und ausweichende Antwort (1 April 2022).

(3) Der erste Antrag nach dem IFG

Aufgrund mangelnder Bereitschaft des PEI zu einem kollegialen Austausch haben wir beschlossen, unter Einschaltung einer Rechtsanwältin (14 April 2022), genau zu formulieren, in welche Dokumente wir Einsicht haben wollen (13 April 2022). Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5.9.2005, § 1 Abs. 1 S. 1 räumt uns diesen Anspruch gegenüber der Behörde ein. Die Rechtsanwältin hat dann dem PEI noch eine weitere letzte Frist zur Antwort gesetzt (29 April 2022).
Am 25. Mai 2022 hat unsere Rechtsanwältin per E-Mail eine Antwort (hier mit Kommentar) des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) empfangen. Diese „Antwort“ beunruhigt, da sie auf keine unserer Fragen eingeht, sondern lediglich bei zwei Punkten von einer Nachfrage bei der betreffenden Firma berichtet (Bericht in der Berliner Zeitung, 14 Juni 2022).

(4) Der Bescheid des PEI

Am 11. Juli 2022 schrieb das PEI, dass „ein Bescheid zu Ihrem Antrag ... erstellt (ist) und sich in der juristischen Abstimmung (befindet).“ Die "Antwort" des PEI, die am 29. Juni 2022 angekündigt wurde, erreichte uns als ablehnender Bescheid am 27. Juli 2022.

Auf zwei Fragen wurde dennoch eingegangen (mit Datum vom 25 Mai 2022):
- Integrität der mRNA.
- Charakterisierung der Farbigkeit.
Beide Antworten waren ohne Substanz und teilweise einfach fehlerhaft (unser Kommentar vom 8. Aug. 2022).

Unsere Anwältin hat am 11. Aug. 2022 Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt (Erhalt wurde am 2. Sept. 2022 vom PEI bestätigt) und den Widerspruch am 25. Aug. 2022 um Auskünfte bzgl. der Farbbestimmung ergänzt. Die Begründung des Widerspruchs erfolgt spätestens am 15. Okt. 2022.

(5) Das Interview des PEI-Direktors mit der Berliner Zeitung

Am 2. Sept. 2022 druckte die Berliner Zeitung ein Interview mit dem Präsidenten des PEI, Herrn Prof. Klaus Cichutek. Wenn man bedenkt, dass wir fünf Chemie-Professoren nun seit einem halben Jahr dem PEI zu erklären versuchen, dass Licht-Streuung nicht mit Licht-Absorption zu verwechseln ist, kann man sich nur wundern, wie beratungsresistent dieses Institut ist. Dabei hängt viel von diesem Wissen ab: Die Beurteilung der Qualität der Impfstoffe durch den Arzt anhand seines Aussehens und damit die Gesundheit so vieler Menschen! Hier der Kommentar zu diesem Interview den wir fünf Chemie-Professoren am 10. September 2022 veröffentlicht haben.

(6) Der zweite Antrag nach dem IFG

Der Bescheid des PEI hat weitere sechs Fragen aufgeworfen, die die Anwältin von uns fünf Chemie-Professoren nach dem Informationsfreiheitsgesetz dem PEI am 18. Aug. 2022 zur Beantwortung vorgelegt hat.
Eine zweiseitige Antwort, datiert auf den 23. Sept. 2022, war weder inhaltlich weiterführend noch im juristischen Sinn definiert. Die Antwort enthielt keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung. Auf Nachfragen der Anwältin, wie das Antwortschreiben juristisch zu qualifizieren sei, als Bescheid oder informelle Stellungnahme, antwortete das PEI am 4. Oktober 2022, dass es wie ein Bescheid oder eine Stellungnahme ausgelegt werden könnte und uns freigestellt sei, ob wir mit einer Stellungnahme oder einem Widerspruch auf die Antwort reagieren wollten. Diese Handlungs- und Interpretationsfreiheit ist auch von Rechtssicherheit weit entfernt. Unsere Widerspruchsbegründung vom 12.10.2022 finden sie hier.